Forderungseinziehung

Die Eintreibung von Forderungen im Namen von Unternehmern ist einer der wichtigsten Mittelpunkte unserer Tätigkeit. Wir sind in der Lage, jede Forderung geltend zu machen, sobald sich aus den uns vorgelegten Unterlagen ergibt, dass diese begründet ist. Das Hauptziel unserer Aktivitäten ist eine zügige und effektive Eintreibung von Forderungen unserer Mandanten. Wir handeln umfassend, beraten, was gemacht werden soll, damit die Forderung nicht verjährt, zeigen, wie die Auskünfte über Schuldner einzuholen sind.

Die Forderungseintreibung wird in drei Phasen durchgeführt:

Gütliche Einigung – Wir kontaktieren uns mit dem Schuldner und versuchen, ihn zur freiwilligen Leistungserfüllung, unter dem Einsatz von sämtlichen, rechtlich zugelassenen Überredungsmitteln, zu veranlassen. Wir verhandeln die Zahlungskonditionen, insbesondere die Form und die Frist des Schuldausgleichs, sowie so überwachen den Zahlungsverlauf, damit unser Mandant die von ihm eingesetzten Gelder so schnell wie möglich zurück bekommt.

Gerichtsverfahren – Wir vertreten den Mandanten vor Gericht, um einen Vollstreckungstitel (Mahnbescheid einschl. Vollstreckungsklausel) zu erhalten.


Unterstützung von gerichtsvollzieherischen Handlungen sowie Überwachung des Zwangsvollstreckungsverfahrens – Es wird von uns ein Antrag auf Einleitung der Vollstreckung gestellt. Danach kontrollieren wir laufend sämtliche Handlungen des Gerichtsvollziehers.






Siehe auch:

Warnsiegel


Forderungsüberwachung