Forderungseinziehung

Forderungsüberwachung


Die Forderungsüberwachung ist das neueste, besonderes effektive Angebot unserer Rechtskanzlei. Das Konzept entstand infolge von Erfahrungen, die wir im Wege der von uns geführten Forderungseintreibungen im Auftrag unserer Mandanten, die  unterschiedliche Tätigkeitsprofile vertreten,   aufgesammelt haben. Wir sind imstande,  die tatsächlichen Chancen für die Einziehung der jeweiligen Forderung zügig festzusetzen, und den Eintreibungsstand laufend zu überwachen. Nach Wunsch des Mandanten helfen wir auch gerne bei einem eventuellen weiteren Einziehungsverfahren, insbesondere bei der Zahlungsüberwachung. Ist die Forderungsüberwachung nicht effektiv, besteht die Möglichkeit, eine Eintreibung einzuleiten. Dadurch wird die Zugigkeit und Kontinuierlichkeit des Vorgehens sichergestellt.

Durch die Forderungsüberwachung ist es möglich:

  • die Wartezeit für die Rückzahlung der Forderungen wesentlich einzuschränken.
  • den Kunden von der ständigen Kontrolle der Zahlungsfristen und Zahlungseingangs zu entlasten,
  • die Finanzkosten, Eintreibungskosten und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu reduzieren.

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