Forderungseinziehung

Gütliche Einigung


Die Handlungen unserer Rechtskanzlei konzentrieren sich auf der Forderungseintreibung auf einem gütlichen Wege, weil dieses die schnellste, kostengünstigste sowie am meisten effektive Methode für die Befriedigung eines Gläubigers ist.

Unser Honorar ist unmittelbar von der Effektivität der gütlichen Einigung abhängig. Das Ziel unserer Rechtskanzlei ist, den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen; ansonsten besteht für ihn das Risiko, dass die Forderung im Wege einer Zwangsvollstreckung vor Gericht geltend gemacht wird. Unsere Rechtskanzlei führt im Namen des Mandanten  Verhandlungen, die auf eine schriftliche Einigung zwischen den Parteien abzielen. Solche Einigung soll ebenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung enthalten. Der Schuldner kann auch alternativ die Schuld anerkennen.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden ausschließlich legitime Methoden angewendet. Um weitere rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, wird der Schuldner in den meisten Fällen zur Zahlung veranlasst. Mangelt es an einer aktuellen Wohnanschrift des Schuldners, wird sie von unserer Kanzlei ermittelt und der Schuldner wird zur Zahlung aufgefordert. Daneben werden rechtsmäßige Handlungen aufgenommen, die den Schuldner zu einem freiwilligen Schuldenausgleich  motivieren. In der Briefform, telefonisch sowie auch persönlich verhandelt die Kanzlei mit dem Schuldner die Zahlungsweise und die Zahlungsfrist der gesamten Forderung einschl. Zinsen. Unseren Inkasso-Mitarbeitern steht ein breites Spektrum von intern erarbeiteten Einwirkungsmethoden zur Verfügung, und zwar auf den Gebieten: Psychologie, Soziologie und Rechtwesen.


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