Forderungseinziehung

Gerichtsverfahren


Kann die Forderung auf dem gütlichen Wege nicht eingezogen werden, wird sie, gegen Zustimmung des Auftraggebers, erteilt in der Form einer Prozessvollmacht, vor Gericht geltend gemacht. In dieser Etappe werden von unserer Rechtskanzlei sämtliche Dokumente und Unterlagen bereit gestellt, die ausgearbeitete Dokumentation auf Inhalt und Rechtsmäßigkeit überprüft, und folgend eine Klage im wirtschaftlichen Mahnverfahren erstellt. Sobald der Mahnbescheid rechtskräftig wird, wird von uns der Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gestellt. In besonders komplizierten Angelegenheiten wird das Verfahren im Namen und auf Antrag des Mandanten im Wege eines einfachen (üblichen)  Verfahrens geführt; dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt auf den Gerichtsverhandlungen persönlich  erscheinen muß, sowie Belege einzubringen und Schriftsätze zu erstellen hat, bis eine Gerichtsentscheidung erlassen, und mit der Vollstreckungsklausel versehen wird. Dies wird jedoch im Rahmen eines separaten Auftrags umgesetzt.
Die Rechtskanzlei bietet ferner die Prozessvertretung in Rechtsstreiten auf den Gebieten: Vergleichs – und Insolvenzrecht. Die Prozessvertretung erstreckt sich hier insbesondere auf die Vertretung von Interessen der Parteien, Insolvenzantrag, Forderungsanmeldung, Antragstellung auf Eröffnung eines Vergleichsverfahrens im Namen des Schuldners, Überwachung eines bereits geschlossenen Vergleichs im Namen des Gläubigers.


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